Pflegegrad-Rechner 2026: Was steht Ihnen zu?

Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung und alle Zuschüsse — berechnen Sie mit den gesetzlichen Beträgen 2026, was die Pflegekasse je Pflegegrad zahlt. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit PDF-Ausdruck für Ihre Unterlagen.

Gesetzliche Beträge 2026 Inklusive NBA-Selbsttest PDF-Download
1. Pflegegrad wählen
2. Wie wird gepflegt?
Bei der Kombination teilen Sie sich Pflegegeld und Pflegedienst-Budget — stellen Sie unten ein, wie viel Sachleistung der Dienst verbraucht.

Alle Leistungen 2026 im Überblick

Die Beträge gelten seit der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert — die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Alle Angaben monatlich, sofern nicht anders vermerkt:

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (Angehörige)–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (Pflegedienst)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- / Nachtpflege–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege131 €*805 €1.319 €1.855 €2.096 €

* Bei Pflegegrad 1: Zuschuss. Zusätzlich: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € (ab PG 2), Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich, Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme, Wohngruppenzuschlag 224 € monatlich.

Noch keinen Pflegegrad — oder unsicher, ob er passt?

Viele Anträge scheitern nicht am Bedarf, sondern an der Vorbereitung. Unser NBA-Selbsttest fragt die sechs Lebensbereiche ab, die auch der Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft — und zeigt Ihnen, in welcher Größenordnung Ihr Ergebnis liegen dürfte. Das ersetzt keine Begutachtung, aber es nimmt Ihnen die Angst vor dem Termin.

Zum NBA-Selbsttest

So funktioniert der Rechner

  1. Pflegegrad wählen — vom Bescheid Ihrer Pflegekasse oder aus dem Selbsttest.
  2. Versorgungsform wählen — pflegen Angehörige, ein Pflegedienst oder beide gemeinsam?
  3. Ergebnis prüfen & als PDF speichern — alle Leistungen, Monats- und Jahressummen, mit Kopf- und Fußzeile für Ihre Unterlagen.

Die Berechnung nutzt ausschließlich die gesetzlichen Beträge des SGB XI (Stand 2026). Wie wir rechnen und wo die Grenzen liegen, steht in der Methodik.