Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich — Anspruch & Verwendung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die Leistung, die allen Pflegegraden zusteht — auch Pflegegrad 1. 131 € monatlich für Unterstützung im Alltag. Nur: Er wird nicht einfach überwiesen. So nutzen Sie ihn richtig.
Wofür können Sie die 131 € einsetzen?
Der Betrag ist zweckgebunden: Sie rechnen damit anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote ab — zum Beispiel:
- Alltagshelfer und Betreuungskräfte (anerkannte Anbieter)
- Betreuungsgruppen, etwa für Menschen mit Demenz
- Haushaltsnahe Dienstleistungen über zugelassene Dienste
- Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege (anteilig)
Die Pflegekasse erstattet gegen Rechnung — oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Pflegende Angehörige erhalten den Betrag nicht als „Lohn“ ausgezahlt.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht sofort: Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an. Der Rest des Vorjahres kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden — danach verfällt er endgültig. Es lohnt sich also, auch kleine Beträge zu bündeln statt verfallen zu lassen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Bis zu 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote — etwa Alltagshelfer, Betreuungsgruppen oder haushaltsnahe Hilfen. Er steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1, und ist zweckgebunden: Sie rechnen anerkannte Angebote damit ab.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort: Nicht genutzte Monatsbeträge laufen innerhalb des Kalenderjahres weiter. Der Rest des Vorjahres kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden — danach verfällt er.