Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich — Anspruch & Verwendung

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die Leistung, die allen Pflegegraden zusteht — auch Pflegegrad 1. 131 € monatlich für Unterstützung im Alltag. Nur: Er wird nicht einfach überwiesen. So nutzen Sie ihn richtig.

Wofür können Sie die 131 € einsetzen?

Der Betrag ist zweckgebunden: Sie rechnen damit anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote ab — zum Beispiel:

Die Pflegekasse erstattet gegen Rechnung — oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Pflegende Angehörige erhalten den Betrag nicht als „Lohn“ ausgezahlt.

Verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht sofort: Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an. Der Rest des Vorjahres kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden — danach verfällt er endgültig. Es lohnt sich also, auch kleine Beträge zu bündeln statt verfallen zu lassen.

Tipp: Viele wissen nicht, dass auch Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliche Angebote über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können — je nach Bundesland und Anbieter. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach anerkannten Angeboten in Ihrer Nähe.
Was ist der Entlastungsbetrag?

Bis zu 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote — etwa Alltagshelfer, Betreuungsgruppen oder haushaltsnahe Hilfen. Er steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1, und ist zweckgebunden: Sie rechnen anerkannte Angebote damit ab.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort: Nicht genutzte Monatsbeträge laufen innerhalb des Kalenderjahres weiter. Der Rest des Vorjahres kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden — danach verfällt er.