Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung — Leistungen & Pflegegeld 2026

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte). Ab hier gibt es Pflegegeld und Pflegesachleistungen — und damit echte Wahlfreiheit, wie Sie die Pflege organisieren.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

347 €
Pflegegeld / Monat (Angehörige)
796 €
Sachleistungs-Budget / Monat (Pflegedienst)
131 €
Entlastungsbetrag / Monat

Dazu kommen: Tages- und Nachtpflege bis 721 € monatlich, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €, Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich und Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme. Rechnen Sie Ihre persönliche Kombination im Pflegegeld-Rechner durch.

Fallbeispiel: Woran erkennt man Pflegegrad 2?

Frau Berger, 78, lebt allein. Duschen geht nur noch mit Hilfe ihrer Tochter, beim Ankleiden braucht sie Unterstützung, Treppen meidet sie aus Angst vor Stürzen. Kochen und Einkaufen übernehmen die Kinder. Der Gutachter vergibt unter anderem Punkte für Selbstversorgung und Mobilität — in Summe 34 Punkte: Pflegegrad 2. Die Tochter erhält 347 € Pflegegeld monatlich als Anerkennung; zweimal wöchentlich kommt zusätzlich eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag.

Der Zeitaufwand spielt seit 2017 keine Rolle mehr für die Einstufung — auch wenn Tabellen mit „Stunden pro Woche“ im Netz kursieren. Entscheidend ist allein, wie selbstständig der Alltag gelingt.

Voraussetzungen im Überblick

27 bis unter 47,5 Punkte im NBA-Gutachten. Typische Konstellation: Hilfe bei Körperpflege oder Mobilität ist regelmäßig nötig, der Haushalt läuft nur noch mit Unterstützung. Die Diagnose allein — etwa Arthrose, beginnende Demenz oder COPD — begründet keinen Grad; es zählt die Einschränkung im Alltag. Mehr dazu im Ratgeber zur Antragstellung.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 (2026)

LeistungBetrag
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)347 € / Monat
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)bis 796 € / Monat
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 € / Monat
Tages- / Nachtpflegebis 721 € / Monat
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflegebis 3.539 € / Jahr (gemeinsam)
Vollstationäre Pflege805 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € / Monat
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je Maßnahme
Wohngruppenzuschlag224 € / Monat

Geld oder Pflegedienst — oder beides?

Die häufigste Frage bei Pflegegrad 2: Kombinationsleistung. Beispiel: Der Pflegedienst verbraucht 398 € von 796 € Budget (50 %) — dann gibt es noch 173,50 € Pflegegeld (50 % von 347 €). So lässt sich die Versorgung genau auf Ihren Alltag zuschneiden.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

347 € Pflegegeld monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige — oder bis 796 € Sachleistungs-Budget für einen Pflegedienst. Beides lässt sich über die Kombinationsleistung mischen.

Reicht Pflegegrad 2 für einen Pflegedienst?

Ja. Das Sachleistungs-Budget von 796 € monatlich rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Was Sie nicht verbrauchen, erhalten Sie anteilig als Pflegegeld.

Was bedeutet Pflegegrad 2 für pflegende Angehörige?

Das Pflegegeld (347 €) steht der pflegebedürftigen Person zu und wird in der Praxis meist an Angehörige weitergegeben. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag und das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.