So rechnen wir: Methodik, Quellen und Grenzen
Diese Seite legt offen, womit unsere Rechner arbeiten — und wo ihre Grenzen liegen. Wir glauben: Ein Rechner ist nur so vertrauenswürdig wie seine Quellen.
Unsere Quellen
- Leistungsbeträge 2026: Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) — §§ 36, 37, 38, 41, 42a, 43, 45b; zuletzt erhöht durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Januar 2025. Nächste reguläre Anpassung: 1. Januar 2028 (§ 30 SGB XI).
- NBA-Module und Schwellen: § 15 SGB XI; Gewichtung und Punkteschwellen gegen mehrere Fachquellen geprüft (u. a. Medizinischer Dienst Bund, Krankenkassen-Übersichten).
- Kombinationsleistung: § 38 SGB XI; Rechenbeispiel gegen ein offizielles Merkblatt einer Pflegekasse verifiziert.
- Reform 2027: ausschließlich als Kabinettsentwurf (PNOG) gekennzeichnet — kein geltendes Recht.
Was die Rechner leisten — und was nicht
Der Pflegegeld-Rechner bildet die gesetzlichen Beträge exakt ab — inklusive der anteiligen Kombinationsleistung. Was er nicht kann: Ihre individuelle Pflegesituation bewerten oder den Bescheid Ihrer Pflegekasse ersetzen.
Der NBA-Selbsttest ist bewusst vereinfacht (19 Fragen statt 64 Kriterien) und dient der Orientierung vor dem Gutachtertermin. Die echte Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bzw. Medicproof) bleibt maßgeblich.
Keine erfundenen Autoritäten
Auf dieser Website treten keine erfundenen Experten, keine gekauften Testimonials und keine ausgedachten „Erfahrungsberichte“ auf. Wo wir unsicher sind, sagen wir das — statt eine Zahl zu erfinden. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Stand: 13. Oktober 2026. Wir prüfen die Beträge regelmäßig gegen die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Gesundheit.