Kombinationsleistung 2026: Pflegegeld & Sachleistung richtig mischen

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist die flexibelste Form der häuslichen Pflege: Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Versorgung — und Sie erhalten beides, Geld und professionelle Hilfe, im passenden Verhältnis.

Die Formel — einfacher als sie klingt

Das Pflegegeld sinkt im gleichen Verhältnis, in dem Sie das Sachleistungs-Budget ausschöpfen:

Anteiliges Pflegegeld = volles Pflegegeld × (1 − verbrauchte Sachleistung ÷ Sachleistungs-Höchstbetrag)

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3

Frau Meier hat Pflegegrad 3: Anspruch auf 1.497 € Sachleistung oder 599 € Pflegegeld. Ihr Pflegedienst übernimmt die morgendliche Grundpflege für 748,50 € monatlich — also 50 % des Budgets. Ergebnis:

LeistungBetrag
Pflegedienst (Sachleistung, 50 %)748,50 €
Anteiliges Pflegegeld (50 % von 599 €)299,50 €
Entlastungsbetrag (zusätzlich)131 €

Spielen Sie Ihre eigene Aufteilung im Pflegegeld-Rechner durch — mit Schieberegler für den Sachleistungs-Anteil und PDF-Ausdruck.

Was Sie beachten sollten

Was ist die Kombinationsleistung?

Sie kombinieren Pflegegeld und Pflegesachleistung: Nimmt der Pflegedienst nur einen Teil des Sachleistungsbudgets in Anspruch, erhalten Sie zusätzlich anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI).

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem Sie Sachleistungen nutzen. Beispiel Pflegegrad 3: Verbraucht der Dienst 748,50 € von 1.497 € Budget (50 %), gibt es noch 299,50 € Pflegegeld (50 % von 599 €).

Wie lange bin ich an die Aufteilung gebunden?

Grundsätzlich sechs Monate. In der Praxis akzeptieren die Kassen bei einer wesentlichen Änderung der Pflegesituation auch eine vorzeitige Anpassung.