Pflegegrad FAQ: 40 Fragen — kurz beantwortet
Was bedeuten die Pflegegrade? Wie hoch ist das Pflegegeld 2026? Wie stelle ich einen Antrag, wie lege ich Widerspruch ein? Die häufigsten Fragen — jeweils in ein bis zwei Sätzen beantwortet, mit den gesetzlichen Beträgen 2026.
Was sind die Pflegegrade?
Die Pflegegrade 1 bis 5 beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt ist. Sie haben 2017 die früheren Pflegestufen abgelöst. Je höher der Grad, desto umfangreicher die Leistungen.
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Das Gutachten vergibt bis zu 100 Punkte: Pflegegrad 1 ab 12,5 · Pflegegrad 2 ab 27 · Pflegegrad 3 ab 47,5 · Pflegegrad 4 ab 70 · Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (jeweils bis unter die nächste Schwelle).
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte). Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen — aber z. B. den Entlastungsbetrag (131 €) und Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Versorgung (ab 90 Punkten). Hier gelten die höchsten Sätze: 990 € Pflegegeld bzw. 2.299 € Sachleistungs-Budget.
Entspricht Pflegegrad 3 der früheren Pflegestufe 3?
Nicht eins zu eins. Bei der Umstellung 2017 wechselten körperlich Pflegebedürftige in der Regel in den nächsthöheren Grad (Pflegestufe 2 → Pflegegrad 3); bei Demenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz gab es einen doppelten Stufensprung.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Monatlich: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Die pflegebedürftige Person selbst — monatlich, meist im Voraus. Sie kann frei darüber verfügen; in der Praxis wird es meist an pflegende Angehörige weitergegeben.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Geld für Angehörige?
Nein, bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld. Angehörige können aber den Entlastungsbetrag (131 €) für anerkannte Betreuungsangebote nutzen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche pflegen. Pflegesachleistung heißt: Ein zugelassener Pflegedienst pflegt und rechnet direkt mit der Kasse ab — Budgets 2026: 796 € (PG2) bis 2.299 € (PG5) monatlich.
Was ist die Kombinationsleistung?
Sie kombinieren beides: Nutzt der Pflegedienst nur einen Teil des Sachleistungs-Budgets, erhalten Sie zusätzlich anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI). An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung. Beispiel Pflegegrad 3: 50 % Sachleistung (748,50 €) → noch 50 % Pflegegeld (299,50 €).
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Antrag — schriftlich, telefonisch oder online — genügt; die Kassenformulare sind nicht verpflichtend.
Ab wann gibt es Leistungen?
Frühestens ab dem Monat der Antragstellung — rückwirkend ist nichts möglich. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.
Kostet der Antrag etwas?
Nein. Antrag und Begutachtung sind für Sie kostenfrei.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten MEDICPROOF) besucht Sie zu Hause, prüft sechs Lebensbereiche nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) und empfiehlt einen Pflegegrad. Rechnen Sie mit etwa 60 bis 90 Minuten.
Was sind die sechs Module des NBA?
Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhalten (zusammen 15 %, der höhere Wert zählt), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 %) sowie Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %).
Zählt die Diagnose allein — etwa Demenz oder COPD?
Nein. Entscheidend ist, wie stark der Alltag eingeschränkt ist — eine Diagnose bringt für sich genommen keine Punkte.
Zählen Putzen, Einkaufen und Kochen mit?
Die Haushaltsführung wird erfasst, fließt aber nicht in die Punkte ein. Wer nur dort Hilfe braucht, erreicht meist keinen Pflegegrad.
Wie bereite ich mich auf den Gutachtertermin vor?
Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch, legen Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Entlassungsberichte bereit — und sorgen Sie dafür, dass Angehörige beim Termin dabei sind. Schildern Sie den Alltag ehrlich, auch schlechte Tage.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. In dringenden Fällen (Krankenhaus, Reha, Hospiz) gilt eine 5-Arbeitstage-Frist.
Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist verpasst?
Dann stehen Ihnen 70 € je begonnener Woche Verzögerung zu — und die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragsmonat.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Halten Sie den Bescheid für falsch, legen Sie Widerspruch ein. Hat sich Ihr Zustand seit der Begutachtung verschlechtert, führt ein Höherstufungsantrag meist direkter zum Ziel.
Welche Frist gilt für den Widerspruch?
In der Regel ein Monat nach Erhalt des Bescheids — die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Wie begründe ich den Widerspruch?
Beziehen Sie sich konkret auf die sechs NBA-Module und belegen Sie mit Pflegetagebuch und Arztberichten, wo der Alltag stärker eingeschränkt ist, als das Gutachten annimmt.
Kann ich eine Höherstufung jederzeit beantragen?
Ja. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt; es folgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Bekomme ich als pflegender Angehöriger Geld von der Pflegekasse?
Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu; sie kann es an Sie weitergeben. Einen eigenen direkten Anspruch gegen die Kasse haben Sie nicht — dafür sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen rentenversichert.
Was ist die Verhinderungspflege?
Fällt die Pflegeperson aus (Urlaub, Krankheit), übernimmt die Kasse eine Ersatzpflege. Seit 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €.
Was ist die Kurzzeitpflege?
Eine zeitweise vollstationäre Versorgung — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Aus demselben gemeinsamen Jahresbudget wie die Verhinderungspflege.
Wird das Pflegegeld während Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, zur Hälfte — für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege jeweils bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter acht Stunden am Tag) bleibt es ungekürzt.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Bis zu 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote — etwa Alltagshelfer oder Betreuungsgruppen. Er steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1, und ist zweckgebunden.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht sofort: Reste sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres; der Vorjahresrest kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden — danach verfällt er.
Gibt es Zuschüsse für Badumbau oder Treppenlift?
Ja. Für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung gewährt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Was zahlt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege?
Einen pauschalen Zuschuss je Grad: 805 € (PG2), 1.319 € (PG3), 1.855 € (PG4), 2.096 € (PG5) monatlich; bei PG1 einen Zuschuss von 131 €. Die Differenz zum Heimentgelt (Eigenanteil) tragen Sie selbst.
Gibt es einen eigenen Pflegegrad für Demenz?
Nein. Demenz wird über die NBA-Module erfasst — vor allem über kognitive Fähigkeiten sowie Verhalten und psychische Problemlagen. Allein aus der Diagnose lässt sich kein Grad ableiten.
Wie wird der Pflegegrad bei Kindern festgestellt?
Nach einem angepassten Verfahren, das die altersgerechte Selbstständigkeit des Kindes berücksichtigt — verglichen wird also mit gesunden Gleichaltrigen.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?
Ja — wenn es die pflegebedürftige Person an pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen weitergibt (§ 3 Nr. 36 EStG).
Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?
Außergewöhnliche Belastungen — etwa Pflegekosten über die Kassenleistungen hinaus — können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.
Wo bekommen Angehörige kostenlose Beratung?
Bei den Pflegestützpunkten und den Pflegekassen — die Erstberatung ist kostenfrei.
Was ändert die geplante Pflegereform 2027?
Der Kabinettsentwurf sieht unter anderem höhere Hürden für die Pflegegrade 1–3 und ein Entlastungsbudget statt Pflegegeld vor. Wichtig: Das ist ein Entwurf, kein Gesetz — aktuell gelten die Regeln 2026. Mehr auf unserer Reform-Seite.
Sind die Rechner auf dieser Website verbindlich?
Nein. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen nicht den Bescheid Ihrer Pflegekasse. Wie wir rechnen, steht in der Methodik.
Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind das SGB XI und der Bescheid Ihrer Pflegekasse.