Pflegereform 2027: Was der Kabinettsentwurf plant
Stand: Kabinettsentwurf (PNOG) — kein geltendes Recht. Alles auf dieser Seite beschreibt Pläne der Bundesregierung, keine beschlossenen Gesetze. Aktuell gelten die Beträge und Regeln 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein Gesetz verabschiedet ist.
Die Bundesregierung plant für 2027 die größte Pflegereform seit 2017 — auch weil die Zahl der Pflegebedürftigen auf über sechs Millionen gestiegen ist und die Kassen Milliardendefizite schreiben. Der Kabinettsentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht unter anderem vor:
Die wichtigsten geplanten Änderungen
| Bereich | Geltendes Recht 2026 | Geplant (Entwurf) |
|---|---|---|
| Schwellenwerte | PG 1 ab 12,5 · PG 2 ab 27 · PG 3 ab 47,5 Punkten | PG 1 ab 15 · PG 2 ab 30 · PG 3 ab 50 Punkten |
| Punktebewertung | Bisherige Umrechnung in allen Modulen | Geänderte Umrechnung in drei Modulen |
| Pflegegeld | 347–990 € je Grad | Entlastungsbudget: 380–1.080 € je Grad |
| Bestandsschutz | – | Bestehender Pflegegrad bleibt erhalten |
Was das für Sie bedeutet
- Nichts überstürzen: Solange kein Gesetz verabschiedet ist, gelten die Regeln 2026 — Anträge und Widersprüche laufen ganz normal weiter.
- Bestandsschutz ist vorgesehen: Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen neuer Schwellen verlieren.
- 2027 genau hinschauen: Für Neuanträge ab 2027 könnten höhere Hürden gelten. Wir halten diese Seite aktuell.