Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung — was Ihnen zusteht

Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte im Gutachten). Die wichtigste Nachricht vorweg: Es gibt kein Pflegegeld — aber gezielte Unterstützung für den Alltag, allen voran den Entlastungsbetrag.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?

0 €
Pflegegeld / Monat — kein Anspruch
131 €
Entlastungsbetrag / Monat
131 €
Zuschuss vollstationäre Pflege / Monat

Viele suchen nach „Pflegegrad 1 Geldleistung für Angehörige“ — die ehrliche Antwort: Eine Geldleistung wie das Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Was Sie stattdessen nutzen können:

Voraussetzungen: Wann gibt es Pflegegrad 1?

Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten MEDICPROOF) prüft sechs Lebensbereiche — von Mobilität über Selbstversorgung bis zum Umgang mit Medikamenten. Erreicht das Gutachten 12,5 bis unter 27 Punkte, wird Pflegegrad 1 anerkannt. Typisch: Sie kommen weitgehend allein zurecht, brauchen aber regelmäßig etwas Unterstützung — etwa beim Einkaufen, im Haushalt oder zur Sicherheit im Alltag.

Wichtig zu wissen: Die reine Haushaltsführung (Putzen, Kochen, Einkaufen) wird zwar erfasst, bringt aber keine Punkte. Wer nur dort Hilfe braucht, erreicht meist keinen Pflegegrad.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 (2026)

LeistungBetrag
Pflegegeld–
Pflegesachleistung–
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 € / Monat
Vollstationäre Pflege (Zuschuss)131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € / Monat
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je Maßnahme

Passt Pflegegrad 1 wirklich zu Ihrem Alltag?

Gerade bei Pflegegrad 1 lohnt der zweite Blick: Viele Betroffene sind stärker eingeschränkt, als das erste Gutachten abbildet — besonders wenn kognitive Probleme oder psychische Belastungen im Termin zu kurz kamen. Machen Sie den NBA-Selbsttest und vergleichen Sie. Fällt das Ergebnis deutlich höher aus, prüfen Sie einen Widerspruch oder — bei Verschlechterung — einen Höherstufungsantrag.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Geld für Angehörige?

Nein — bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld. Angehörige können aber den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) für anerkannte Betreuungsangebote nutzen.

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Entlastungsbetrag (131 €/Monat), halbjährliche Beratungsbesuche, Zuschuss für Wohnraumanpassung (bis 4.180 € je Maßnahme), Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat) und ein Zuschuss zur vollstationären Pflege (131 €/Monat).

Kann Pflegegrad 1 erhöht werden?

Ja. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, stellen Sie formlos einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse — es folgt eine erneute Begutachtung.