Pflegesachleistung 2026: Budget, Pflegedienst & Abrechnung

Pflegesachleistung klingt sperrig — gemeint ist etwas Einfaches: Statt Geld zu erhalten, beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst, und die Pflegekasse zahlt ihn direkt. Hier erfahren Sie, wie hoch Ihr Budget 2026 ist und worauf Sie bei der Abrechnung achten sollten.

Budgets 2026 je Pflegegrad

PflegegradSachleistungs-Budget / Monat
Pflegegrad 1–
Pflegegrad 2bis 796 €
Pflegegrad 3bis 1.497 €
Pflegegrad 4bis 1.859 €
Pflegegrad 5bis 2.299 €

Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI. Wichtig: Das ist ein Budget, kein Guthaben — was Sie nicht verbrauchen, wird nicht ausgezahlt. Es verfällt aber nicht ersatzlos: Über die Kombinationsleistung erhalten Sie den ungenutzten Anteil als Pflegegeld.

So läuft die Abrechnung

  1. Dienst wählen: Nur zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag können direkt mit der Kasse abrechnen. Holen Sie vorher einen Kostenvoranschlag ein — er wird Vertragsbestandteil.
  2. Leistungen vereinbaren: Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung — je nach Bedarf und Budget.
  3. Direktabrechnung: Der Dienst rechnet mit der Pflegekasse ab. Sie sehen nur, was vom Budget übrig ist — und entscheiden, ob Sie den Rest als Pflegegeld nehmen.
Reicht das Budget nicht für den gewünschten Umfang, zahlen Sie die Differenz selbst — oder Sie prüfen, ob eine Höherstufung in Frage kommt, wenn sich der Bedarf erhöht hat.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche pflegen. Pflegesachleistung heißt: Ein zugelassener Pflegedienst erbringt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab — Budgets 2026: 796 € (PG2), 1.497 € (PG3), 1.859 € (PG4), 2.299 € (PG5) pro Monat.

Muss ich die Sachleistung voll ausschöpfen?

Nein. Was Sie nicht verbrauchen, verfällt nicht ersatzlos: Über die Kombinationsleistung erhalten Sie den Rest anteilig als Pflegegeld.

Kann ich den Pflegedienst frei wählen?

Ja — unter den zugelassenen Diensten mit Versorgungsvertrag. Holen Sie vor Vertragsabschluss einen Kostenvoranschlag ein, der Vertragsbestandteil wird.